Betreuung

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI

Wir bieten Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung und deren pflegenden Angehörigen.
Pflegebedürftige Menschen können sich mit den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegekassen - der sogenannten Niederschwellige Betreuungsleistungen nach §45 - ganz unterschiedlicher Arten von Unterstützung in Anspruch nehmen.


Hier einige Beispiele: